Die fünfte Geldwäscherichtlinie – Crypto Custody im Fokus
by Marketing Team
Die fünfte Geldwäscherichtlinie – Crypto Custody im Fokus
Auswirkungen und Chancen für den Kryptomarkt
Das Bundesfinanzministerium nimmt die fünfte Geldwäscherichtlinie zum Anlass, eine weitergehende Regulierung des Kryptomarktes vorzunehmen und überführt Kryptowerte – zu welchen etwa auch Security Tokens gehören – als Finanzinstrumente in das KWG. Dies führt dazu, dass Crypto Assets künftig von der BaFin reguliert und überwacht werden.
Die neue Geldwäscherichtlinie der EU wurde im Juni 2018 veröffentlicht und ist bis zum 10. Januar 2020 von den einzelnen Mitgliedsstaaten umzusetzen. Ziel ist dabei eine Verschärfung der Präventionsmaßnahmen von Geldwäsche im Kontext der organisierten Kriminalität. Die voranschreitende Digitalisierung des Sektors und das Aufkommen neuer Arten von Dienstleistungen, Produkten und Möglichkeiten – sowie Risiken – führt insbesondere dort auch zu regulatorischen Neuerungen. Finanzdienstleister, welche Leistungen mit Crypto Assets sowie der Verwahrung (Custody) dieser anbieten, gehören künftig zu den geldwäscherechtlich Verpflichteten – dies betrifft etwa Kryptobörsen sowie Anbieter von externen Wallets und Crypto HSMs.
Aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie:
„Kryptowerte im Sinne dieses Gesetzes sind digitale Darstellungen eines Wertes, der von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert wurde oder garantiert wird und nicht den gesetzlichen Status einer Währung oder von Geld besitzt, aber von natürlichen oder juristischen Personen aufgrund einer Vereinbarung oder tatsächlichen Übung als Tausch- oder Zahlungsmittel akzeptiert wird oder Anlagezwecken dient und der auf elektronischem Wege übertragen, gespeichert und gehandelt werden kann.“
Der Bereich und die Dienstleistungen rund um Kryptowährungen und Token, werden damit künftig also grundsätzlich deutlich schärfer reguliert und überwacht. Dies wird Compliance-Aufwand und Kosten für involvierte Akteure durch neue Regulierungshürden einerseits erheblich erhöhen, jedoch auch für eine weitere Professionalisierung des Sektors sorgen und neues Vertrauen und Sicherheit schaffen. Die Behandlung von Coins und Token als im Kontext des KWGs sowie die schärfere Regulierung verwandter Dienstleistungen wird dem Sektor deutlich mehr Seriosität verleihen und gleichzeitig verlassen Crypto Assets damit die rechtliche Grauzone.
Hieraus entstehen neue Potenziale und Möglichkeiten für etablierte Institutionen und Banken sich des Marktes anzunehmen und dort entstehende Investitionspotenziale zu nutzen. Durch die steigende Nachfrage nach Kryptowährungen wie Ether und Bitcoin wächst auch das Interesse der Institutionellen Anbieter wie traditionellen Asset Managern.
Auch ist es sehr wahrscheinlich, dass Kooperationen zwischen Etablierten aus der traditionellen Finanzwelt und neuen Spielern aus dem Kryptomarkt zunehmen werden. Banken können so etwa neue Technologien – auch in Form konkreter Produkte und Dienstleistungen – implementieren, wobei Kryptoanbieter auf Lizenzen und Compliance-Ressourcen zurückgreifen können.
Gleichwohl steigt damit auch die Attraktivität von Blockchain-basierten Wertpapieremissionen, den sogenannten Security Token Offerings (STO), welche heute bereits die strengen Anforderungen der BaFin vollumfänglich erfüllen. Dies wiederum erfordert künftig vermehrt Drittanbieter zur Erfüllung geldwäscherechtlicher Anforderungen, welche etwa Identitätsfeststellungen und geldwäscherechtlich relevanter Risikoprüfungen übernehmen werden. Dies schließt etwa eine automatisierte Prüfung von ID-Dokumenten, Personenverifizierungen oder Abgleiche mit PEP-/und Sanktionslisten mit ein.
Fazit:
Der aktuelle Gesetzesentwurf der Bundesregierung als Reaktion auf die fünfte Geldwäscherichtlinie sieht also vor, den gesamten Kryptosektor zu regulieren. Dies erhöht die Sicherheit für Investoren und Verbraucher, jedoch auch den Aufwand etwa für Emittenten von Token oder der Anbieter verwandter Dienstleistungen. Der Begriff der Kryptowerte ist jedoch weitreichend und nicht abschließend, so dass beispielsweise auch Punkte aus Bonusprogrammen unter diesen Begriff fallen könnten – inwiefern die Regulierung hier noch verbesserungsbedürftig ist, wird sich zukünftig zeigen. Grundsätzlich ist eine stärkere Regulierung und vor allem eine größere regulatorische Klarheit zu begrüßen.